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Thema: Schwerbehinderung

  1. #1
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    Standard Schwerbehinderung

    Hallo an alle!

    Ich habe verschiedene und teilweise auch sehr einschränkende Erkrankungsbilder, ich habe v. vielen Jahren mit viel eigener Arbeit den GdB fünfzig erhalten, habe jetzt aber einen Verschlechterungsantrag gestellt, gerade die Tage den ablehnenden Bescheid erhalten.

    Das wichtigste ist, daß ich jetzt erstmal den Widerspruch einreiche, innerhalb eines Monats, da bin ich gerade dran und bitte um Akteneinsicht.

    Hat jemand Erfahrungen, wie ich an das Thema am besten dran gehe, wenn ich den detaillierten Widerspruch einreiche.

    Ich denke, ich werde versuchen alle meine Einschränkungen zu erklären, weiß jetzt auch nicht, was ich anderes tun kann.

    Inzwischenzeit wurden weitere neue Befundberichte erstellt, kann ich die dann einfach mit einreichen oder muß ich einen weiteren neuen Verschlechterungsantrag stellen?

    Liebe Grüße, Tascha

  2. #2
    Benutzer
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    Standard AW: Schwerbehinderung

    Hallo Tascha,
    Kennst du den VdK? https://www.vdk.de/ov-neuses/ID140235
    Ich würde mich durch die vertreten lassen.
    Auf jeden Fall eine gute Unterstützung. Als neues Mitglied musst du bei laufendem Geschehen einen Jahresbeitrag für die Vertretung in der Sache zahlen zusätzlich zum Jahresbeitrag.
    So war es zumindest in der Vergangenheit.
    Viel Erfolg

  3. #3
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    Standard AW: Schwerbehinderung

    Vielleicht hilft dir das: https://www.hopkins.law/expertise/fu...chsbegruendung.
    Zur Fristwahrung Widerspruch unbegründet einreichen. Akte einsehen. Begründung nachreichen. Eventuell noch neue Untersuchungen/ Befundberichte einholen.

  4. #4
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    Standard AW: Schwerbehinderung

    Herzlichen Dank euch allen!

    Ich denke, ich werde es erstmal alleine versuchen. Ich finde es nur schwierig, weil ich nicht genau weiß, wie ich am besten argumentiere, gerade versuche ich erstmal zu schildern, welche Einschränkungen ich durch die einzelnen Erkrankungsbilder habe, weiß aber nicht, inwieweit das dann am Ende ausreicht.

    Danke auch für deinen Link , Ness.

    Liebe Grüße, Tascha

  5. #5
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    Standard AW: Schwerbehinderung

    Ich denke, wichtig sind die tatsächlichen Einschränkungen im Leben va wenn sie über die erkrankungsbedingten durchschnittlichen Einschränkungen hinaus gehen. Das würde ich auch mit einem ärztlichen Befundbericht untermauern und dann wirklich alles auflisten, was nur mit Beschwerden oder mit Hilfe oder gar nicht geht. Vom Zähneputzen am Morgen bis zum Ausziehen am Abend.

  6. #6
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    Standard AW: Schwerbehinderung

    Prima, danke Ness!

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