
Zitat von
joia
Wenn verständlicherweise, weil die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann (das ist das Ziel einer Reha über die Rentenkasse), diese nicht über die DRV gehen kann, springt völlig normal die Krankenversicherung ein. Da man Wahlrecht hat, sich einfach eine Rehaklinik seiner Wahl aussuchen, dann beantragen. Kann bis zu zwei Widersprüchen dauern. Erst mal die Ablehnung der Reha, dann die Ablehnung der gewählten Einrichtung. Und es gibt Unterschiede in der geriatrischen und Rehabehandlung, auch in der AHB (Anschlussheilbehandlung) oder in einer normalen Reha.
Las gerade aber auch, dass die KK'en einer REHA zustimmen MÜSSEN, sofern der behandelnde Arzt eine solche befürwortet.
Einfach Antrag bei der KK besorgen (sollte der Arzt aber auch vorrätig haben), ordentlich ausfüllen, ggf. mit Arztbestätigung - und dann sollte dem ja nichts mehr im Wege stehen.