Ja, wahrscheinlich TPO-AK, aber ohne Normbereich (und auch sonst) ist das nicht wirklich relevant.
Schade, dass du nicht persönlich hin kannst. Denn meines Wissens müssen sie dir telefonisch nichts herausgeben, aber persönlich schon. Das Patientenrecht ist auf deiner Seite, höchstens Kopierkosten können sie verlangen.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Publika...ntenrechte.pdfDas Gesetz räumt Ihnen das Recht ein, jederzeit Ihre voll- ständigen Behandlungsunterlagen einzusehen. Sie dürfen zudem Abschriften aus der Patientenakte verlangen. So muss Ihnen die Arztpraxis auf Wunsch Unterlagen kopieren oder sie gegebenenfalls auf einem Datenträger zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür müssen allerdings Sie übernehmen