Hallo Ihr,
ich hab eine Frage. Hat man laut Patientenrecht nur das Recht auf Akteneinsicht oder kann man auch nur eine Kopie des OP-Berichtes anfordern?
Ich brauche nur den OP-Bericht.
Würd mich über Antworten freuen.
Hallo Ihr,
ich hab eine Frage. Hat man laut Patientenrecht nur das Recht auf Akteneinsicht oder kann man auch nur eine Kopie des OP-Berichtes anfordern?
Ich brauche nur den OP-Bericht.
Würd mich über Antworten freuen.
www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Ratgeber_Patientenrechte.pdfDürfen Sie als Patient Ihre Akte einsehen?
Das Gesetz räumt Ihnen das Recht ein, jederzeit Ihre voll- ständigen Behandlungsunterlagen einzusehen. Sie dürfen zudem Abschriften aus der Patientenakte verlangen. So muss Ihnen die Arztpraxis auf Wunsch Unterlagen kopieren oder sie gegebenenfalls auf einem Datenträger zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür müssen allerdings Sie übernehmen.
§ AUS DEM GESETZ: § 630g Absatz 2 BGB
„Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.“
Danke Panna. Den letzten Satz im Zitat hatte ich nicht gefunden/gesehen.