
Zitat von
Braunbär
Niemand, der wegen psychischer Erkrankungen einen Schwerbehindertenausweis beantragt, bekommt ihn auf Anhieb einfach so.
Für einen GdB von 50 sollten schwerwiegende Probleme im familiären, beruflichen und allgemein-sozialen Bereich vorliegen, und die müssen nachgewiesen sein, zum Beispiel regelmäßige psychotherapeutische Behandlung, medikamentöse Behandlung zusätzlich und in ausreichend hoher Dosierung; Eheschwierigkeiten, deretwegen eine Paartherapie nötig ist; Fehlzeiten im Beruf mit drohender oder zeitweiliger Berufs-/Erwerbsunfähigkeit; stationäre Aufenthalte in Fachkliniken.
[...]
Alle in den Anträgen angegebenen Beschwerden müssen nachgewiesen sein durch ärztliche oder fachtherapeutische Befundberichte, die die Einschränkungen bestätigen sollten.
Entscheidend für die Bewertungen sind die tatsächlichen Einschränkungen auf Dauer (d.h. länger als 6 Monate bestehend).