
Zitat von
zisko
danke für die Antwort.
Ich darf den arbeitsvertrag nicht an dritte weitergeben. ist vertraglich sogar mit strafe versehen wenn ich es doch mache.
Bin nicht im gleichen Beruf tätig, das kann ich nicht mehr .Naja, mein Versicherungsvertrag ist so gestaltet, dass es schon möglich wäre mich auf eine andere Tätigkeit die meinen Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht und auch meiner sozialen stellung ähnlich ist. War damals leider so doof und habs unterschrieben...
Das meine Arbeitsaufnahme dazu führen könnte dass die Versicherung nicht mehr zahlt, ist mir grds. schon klar, aber bei befristung und lediglich einer Teilzeitstelle, wenn die versicherte eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden ist...
Fragen über fragen...
PS: Leider kann ich von der BU-Rente allein nicht leben, muss also arbeiten..