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Thema: Arbeitsvertrag einreichen?

  1. #1
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    Standard Arbeitsvertrag einreichen?

    Hallo zusammen.

    Ich war schon länger nicht hier, Nun habe ich ein kleines Problem.

    Ich beziehe seit 2017 eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Nun habe ich einen befristeten Teilzeitvertrag angenommen und dies auch der Versicherung gemeldet.

    Jetzt verlangt die Versicherung den Arbeitsvertrag. Problem ist hier aber zum einen dass ich das lt. Vertrag nicht darf und zum anderen habe ich so die Befürchtung, dass man versuchen wird aufgrund der Tätigkeit die BErufsunfähigkeitsrente zu streichen.

    Zur Info: Meine Berufsunfähigkeit ist durch die DRV festgestellt. DAs ist der Privatversicherung auch bekannt. Bin desweiren auch noch wegen Depression/Anpassungsstörungen in Behandlung. e

    Wie würdet ihr das jetzt handhaben,

    Grüße
    Zisko

  2. #2
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    Standard AW: Arbeitsvertrag einreichen?

    Im gleichen Beruf wie vorher solltest du nicht arbeiten. Dann bist du ja wieder Berufsfähig. Eine andere Tätigkeit kann dir angerechnet werden oder der Vertrag wird aufgehoben. Auch bei Befristung. Was steht denn in den Vertragsbedingungen deiner Versicherung. Was steht da als Verweisungsklausel. Das ist ja erstmal maßgeblich. Da gibt es große Unterschiede! Und meinst du den Vertrag mit der Versicherung wo du nicht darfst oder den deines Arbeitgebers?
    Geändert von Prototyp (27.09.20 um 20:11 Uhr)

  3. #3
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    Standard AW: Arbeitsvertrag einreichen?

    danke für die Antwort.

    Ich darf den arbeitsvertrag nicht an dritte weitergeben. ist vertraglich sogar mit strafe versehen wenn ich es doch mache.

    Bin nicht im gleichen Beruf tätig, das kann ich nicht mehr .Naja, mein Versicherungsvertrag ist so gestaltet, dass es schon möglich wäre mich auf eine andere Tätigkeit die meinen Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht und auch meiner sozialen stellung ähnlich ist. War damals leider so doof und habs unterschrieben...

    Das meine Arbeitsaufnahme dazu führen könnte dass die Versicherung nicht mehr zahlt, ist mir grds. schon klar, aber bei befristung und lediglich einer Teilzeitstelle, wenn die versicherte eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden ist...

    Fragen über fragen...

    PS: Leider kann ich von der BU-Rente allein nicht leben, muss also arbeiten..

  4. #4

    Standard AW: Arbeitsvertrag einreichen?

    Kannst du nicht bei deinem Arbeitgeber anrufen und nachfragen, ob das in diesem Fall nicht doch möglich ist? Das wäre für mich jetzt der gangbarste Weg.

  5. #5
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    Standard AW: Arbeitsvertrag einreichen?

    Hört sich eher an als ob der Arbeitgeber was vertuschen möchte. Komisch sowas. Aber er hat dich doch bestimmt bei der Sozialversicherung angemeldet. Lass dir die Anmeldung geben und sende das doch einfach an die Versicherung. Wenn er da auch nicht will, dann frage die entsprechende Stelle und lass dir eine Ersatzbescheinung ausstellen. Und teile das auch so der Versicherung mit und schicke sie hin. Auf dieser Bescheinung steht ja dann auch das Enddatum der Beschäftigung mit drauf. Gehalt und Dauer der Beschäftigung teilst du formlos mit und nach der Beschäftigung sendest du dann die Endabrechnung dahin. Wie lang ist den die Befristung?

  6. #6
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    Standard AW: Arbeitsvertrag einreichen?

    Zitat Zitat von zisko Beitrag anzeigen
    danke für die Antwort.

    Ich darf den arbeitsvertrag nicht an dritte weitergeben. ist vertraglich sogar mit strafe versehen wenn ich es doch mache.

    Bin nicht im gleichen Beruf tätig, das kann ich nicht mehr .Naja, mein Versicherungsvertrag ist so gestaltet, dass es schon möglich wäre mich auf eine andere Tätigkeit die meinen Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht und auch meiner sozialen stellung ähnlich ist. War damals leider so doof und habs unterschrieben...

    Das meine Arbeitsaufnahme dazu führen könnte dass die Versicherung nicht mehr zahlt, ist mir grds. schon klar, aber bei befristung und lediglich einer Teilzeitstelle, wenn die versicherte eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden ist...

    Fragen über fragen...

    PS: Leider kann ich von der BU-Rente allein nicht leben, muss also arbeiten..

    So was verstößt aber meines Wissens gegen Treu und Glauben. Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben die rechtlichen Konsequenzen aus einem Arbeitsvertrag mit rechtlichem Beistand überprüfen zu dürfen. Soviel dazu. Das andere ist eine Vereinbarung, die in diesem Fall für dich zu einem Nachteil führt. Sowas ist normal auch nicht erlaubt. Dir wird also nichts anderes übrig bleiben und bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht dich zu informieren.

  7. #7
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    Standard AW: Arbeitsvertrag einreichen?

    Hallo zusammen,

    ich konnte die vielen Antworten erst jetzt lesen. Stand ist aktuell dass ich heute morgen kurz mit meinem AG über die Sache gesprochen habe und ihm die Situation erklärt habe. Ich habe die Erlaubnis bekommen, den Arbeitsvertrag einzureichen.

    Muss jetzt die Antwort der Versicherung abwarten.

    Um einige Fragen hier noch zu beantworten:
    Die Befristung läuft 6 Monate. Grund für die Befristung ist, dass die eigentliche Stelleninhaberin in Elternzeit ist udn wohl plant, zumindest Teilzeit zu arbeiten. DA es sich ursprünglich aber um eine Volle Stelle handelt, soll ich mir mit ihr die Stelle teilen.
    Ist von Anfang an auch offen so kummuniziert worden. Die Verhältnisse sind klar geregelt. Es wird keine böse überraschung geben. Ob wir über die 6 Monate hinaus weiter machen, muss sich zeigen, da ich als Quereinsteiger in dem Bereich angefangen bin. Unmöglich ist es aber nicht.

    Ja, ich bin offziziell angemeldet.

    @Janne1: Ja. Die Regelung ist wohl deutlich zu meinem Nachteil. Als ich den Versicherungsvertrag abgeschlossen hatte, war ich gerade 18, jung und sehr naiv. Heute mit über 40 würde ich sowas glaube ich nicht mehr unterschrieben und auch die Summe wäre deutlich höher. Aber leider ist das Kind jetzt in den Brunnen gefallen.

    Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben als die Entscheidung abzuwarten und dann jenachdem von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen lassen und dann entscheiden ob ich den gerichtlichen Weg gehe oder nicht.

  8. #8
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    Standard AW: Arbeitsvertrag einreichen?

    Ich meinte eigentlich deinen arbeitsvertrag und deinen Arbeitgeber. Er darf dir keine nachteiligen Klauseln in den Vertrag schreiben. Also hier einen FA für Arbeitsrecht.

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