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ALG I Anspruch nach Aussteuerung durch Krankenkasse
Hallo,
weiß jemand von euch, was auf der Arbeitsbescheinigung als Bruttoarbeitsentgelt bescheinigt werden soll,
wenn in den letzten 12 Monaten Krankengeld bezogen wurde?
Mein Arbeitgeber hat also gar kein Bruttoarbeitsentgelt bescheinigt, aber somit kann auch kein
Arbeitslosengeld berechnet werden oder sehe ich das falsch?
LG, Meridian
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AW: ALG I Anspruch nach Aussteuerung durch Krankenkasse
Hallo Meridian,
das hat der AG schon richtig ausgefüllt. ALG I berechnet sich nach der Aussteuerung von einem fiktiven Wert je nach Berufsausbildung und Tätigkeit. Kann somit auch passieren, dass du dann mehr ALG bekommst als du vorher netto hattest
Grüße Luise
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