Hallo zusammen,
ich bin ein wenig frustriert über die Frequenz der Beiträge hier allgemein...aber ich selber lasse mich ja auch nicht mehr so oft blicken.
Mein aktueller Beratungsbedarf sieht so aus:
Eins meiner Kinder ist letztes Jahr 25 Jahre alt geworden, hat noch zu Hause gewohnt und war in einer Ausbildung.
Durch die Schwerbehinderteneigenschaft hat er erst spät überhaupt mit einer Berufsausbildung beginnen können. Die dauert aktuell noch ca. 1 Jahr an.
Bis dahin glaube ich einen Anspruch (der auf ihn übergehen würde) auf Kindergeld zu haben. Er bekommt ja nur seine Azubi-Vergütung und hat viel an Fahrtkosten zu zahlen.
Die Familienkasse ist anderer Meinung:
Erst hieß es, er müsse seine Schwerbehinderung noch weiter nachweisen (da läuft zur Zeit eine Sozialgerichtsklage),
dann hieß es, er verdiene "zu viel".
So lange er in Ausbildung ist, spielt das Einkommen eine zu vernachlässigende Rolle (dachte ich).
Die Familienkasse will mir im Finanzgerichtsverfahren inzwischen die Verfahrenskosten aufs Auge drücken. Und natürlich kein Kindergeld mehr zahlen.
Hat jemand Ahnung?
Stimmt denn meine Ansicht zum Azubi-Einkommen?
Oder hat die Familienkasse Recht?
(Aber auch Finanzämter können sich irren....

)