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Thema: Kindergeld für volljähriges Kind in der Ausbildung

  1. #1
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Braunbär
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    Standard Kindergeld für volljähriges Kind in der Ausbildung

    Hallo zusammen,

    ich bin ein wenig frustriert über die Frequenz der Beiträge hier allgemein...aber ich selber lasse mich ja auch nicht mehr so oft blicken.

    Mein aktueller Beratungsbedarf sieht so aus:
    Eins meiner Kinder ist letztes Jahr 25 Jahre alt geworden, hat noch zu Hause gewohnt und war in einer Ausbildung.
    Durch die Schwerbehinderteneigenschaft hat er erst spät überhaupt mit einer Berufsausbildung beginnen können. Die dauert aktuell noch ca. 1 Jahr an.

    Bis dahin glaube ich einen Anspruch (der auf ihn übergehen würde) auf Kindergeld zu haben. Er bekommt ja nur seine Azubi-Vergütung und hat viel an Fahrtkosten zu zahlen.
    Die Familienkasse ist anderer Meinung: Erst hieß es, er müsse seine Schwerbehinderung noch weiter nachweisen (da läuft zur Zeit eine Sozialgerichtsklage), dann hieß es, er verdiene "zu viel".

    So lange er in Ausbildung ist, spielt das Einkommen eine zu vernachlässigende Rolle (dachte ich).
    Die Familienkasse will mir im Finanzgerichtsverfahren inzwischen die Verfahrenskosten aufs Auge drücken. Und natürlich kein Kindergeld mehr zahlen.
    Hat jemand Ahnung?
    Stimmt denn meine Ansicht zum Azubi-Einkommen?
    Oder hat die Familienkasse Recht?

    (Aber auch Finanzämter können sich irren....)

  2. #2
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    Standard AW: Kindergeld für volljähriges Kind in der Ausbildung

    hilft Dir das?

    Spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres endet der Anspruch auf Kindergeld jedoch, selbst wenn Ausbildung oder Studium noch nicht abgeschlossen wurden. Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst dazu in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, wird das Kindergeld über das 18. und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. WICHTIG: Die Behinderung muss bereits vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

    Das Wichtigste in Kürze
    Um Kindergeld (mindestens 204 Euro seit 01.07.2019 für ein volljähriges, behindertes Kind bewilligt zu bekommen, bedarf es eindeutiger Nachweise über die vorliegende Behinderung. Diese muss ursächlich dafür sein, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
    Dies ist der Fall, wenn das Einkommen des Kindes den Grundfreibetrag von 9.168 Euro seit 01.01.2019 (9.000 Euro bis 31.12.2018) im Jahr nicht übersteigt. Zu dem Grundfreibetrag kann ein behinderungsbedingter Mehrbedarf geltend gemacht werden, der sich in der Höhe nach Art und Schwere der Behinderung sowie nach den gegebenen Lebensumständen des Kindes richtet. Behinderten Menschen wird ferner der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag gewährt – dieser ist nach dem dauernden Grad der Behinderung in verschiedene Stufen gestaffelt.

    https://www.kindergeld.org/kindergel...hinderung.html

  3. #3
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    Standard AW: Kindergeld für volljähriges Kind in der Ausbildung

    Zitat Zitat von Braunbär Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich bin ein wenig frustriert über die Frequenz der Beiträge hier allgemein...aber ich selber lasse mich ja auch nicht mehr so oft blicken.

    Mein aktueller Beratungsbedarf sieht so aus:
    Eins meiner Kinder ist letztes Jahr 25 Jahre alt geworden, hat noch zu Hause gewohnt und war in einer Ausbildung.
    Durch die Schwerbehinderteneigenschaft hat er erst spät überhaupt mit einer Berufsausbildung beginnen können. Die dauert aktuell noch ca. 1 Jahr an.

    Bis dahin glaube ich einen Anspruch (der auf ihn übergehen würde) auf Kindergeld zu haben. Er bekommt ja nur seine Azubi-Vergütung und hat viel an Fahrtkosten zu zahlen.
    Die Familienkasse ist anderer Meinung: Erst hieß es, er müsse seine Schwerbehinderung noch weiter nachweisen (da läuft zur Zeit eine Sozialgerichtsklage), dann hieß es, er verdiene "zu viel".

    So lange er in Ausbildung ist, spielt das Einkommen eine zu vernachlässigende Rolle (dachte ich).
    Die Familienkasse will mir im Finanzgerichtsverfahren inzwischen die Verfahrenskosten aufs Auge drücken. Und natürlich kein Kindergeld mehr zahlen.
    Hat jemand Ahnung?
    Stimmt denn meine Ansicht zum Azubi-Einkommen?
    Oder hat die Familienkasse Recht?

    (Aber auch Finanzämter können sich irren....)
    Hallo Braunbär,
    Ja, es gibt eine Sonderregelung, wonach Behinderte auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen können. Die Grundvoraussetzung ist aber, das der Behinderte aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selber zu verdienen. Es geht also um Schwerstbehinderte, geistig Behinderte, Mitarbeiter von Behindertenwerkstätten, Grundsicherungsempfänger. Mit anderen Worten: ja, die Schwerbehinderung muss weiter nachgewiesen sein, und mehr als das, sie muss so schwer sein, das dein Sohn nicht arbeiten kann auf dem regulären Arbeitsmarkt. Daher kam auch das Argument, er verdiene zu viel. Denn wenn er auch nur halbwegs normal arbeiten kann und ein normales Auszubildendengehalt bezieht bei Vollzeitausbildung, dann kann er seinen Lebensunterhalt selber verdienen. Dann hat er keinen Kindergeldanspruch mehr, auch wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.

    Das ist auch eine Weichenstellung fürs weitere Leben. Wer behördlich bescheinigt weiter Kindergeldanspruch hat über 25 Jahre, kann nie in ein normales Berufsleben starten, mit allen Konsequenzen. Meine von Geburt an schwer geistig und körperlich behinderte Schwester ist so ein Fall, für diese Menschen ist die Regelung gedacht.

  4. #4
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Braunbär
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    Standard AW: Kindergeld für volljähriges Kind in der Ausbildung

    An Verne61 und Larina:

    Heißen Dank für eure Antworten!

    Nun sehe ich in meinem Fall etwas klarer.

    So eindeutig, wie Larina die Situation auseinanderlegt, habe ich es aber von niemandem bislang erklärt bekommen.
    Das wird (für mich als Laie) auch aus dem Text des Kindergeldgesetzes nicht ersichtlich und aus den Bescheiden der Familienkasse erst recht nicht.

    Ich habe eine ärztliche Bescheinigung, dass mein Sohn die Ausbildung aufgrund seiner Behinderung erst sehr spät beginnen konnte.
    Die Schwerbehinderteneigenschaft lag auch schon vor dem Ende des Kindergeldbezugs vor, ist derzeit allerdings strittig (vor dem Sozialgericht und noch nicht entschieden).

    "Schwerstbehinderte" gibt es im Grunde nicht - man ist behindert, schwerbehindert oder schwer mehrfach behindert, und dann gibt es noch die schwer Kriegsbeschädigten. Aber ich nehme an, das ist Wortklauberei, und ich denke, ich weiß was du meinst mit geistig und körperlich behindert.

    Tja, dann wird es wohl schwierig werden mit dem Kindergeld.
    Wobei....Zitat Larina:
    Daher kam auch das Argument, er verdiene zu viel.
    .... das ist ja auch wieder unlogisch, denn entweder ist er irgendwann in der Lage sich selbst zu unterhalten,dann wäre jedes Entgelt zuviel, ODER er ist als Azubi nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten, dann ist er während der Ausbildung mit seiner Ausbildungsvergütung noch im berechtigten bzw. berechtigenden Rahmen ("Einkünfte aus einem Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich." Zitat aus dem Kindergeldgesetz § 2).

    Alles aus meiner nicht-juristischen Sicht schwierig.
    Geändert von Braunbär (24.04.20 um 18:21 Uhr)

  5. #5
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    Standard AW: Kindergeld für volljähriges Kind in der Ausbildung

    Und nun habe ich grade die Lösung gefunden, es geht doch.
    Es gibt eine Dienstanweisung dazu: DA-KG 2019: A 19.3, da stehts.
    Wenn das Kind einen GdB von mindestens 50 hat, und sich daher die Ausbildung verzögert, kriegst du doch weiter das Kindergeld. Natürlich nur, wenn er gleichzeitig nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Das ist genau definiert. Der jährliche Grundfreibetrag aus dem Einkommensteuergesetz ist maßgeblich, also derzeit 9408 Euro jährlich( plus evtl. behinderungsbedingter Mehrbedarf).
    Na, soviel kriegt er ja sicher nicht als Azubi. Wenn er auch einen GdB von 50 hat, dann hast du also doch recht. Du darfst nur nicht den Fehler machen, im Kindergeldgesetz § 2 Abs. 2 die Nr. 2 und Nr. 3 zusammen zu fassen. Das schließt sich aus. Also Kindergeldanspruch hat man wegen Ausbildung nur bis Vollendung des 25. Jahres. Oder darüberhinaus wegen Behinderung. Der Satz "Einkünfte aus Ausbildungsverhältnis sind unschädlich" bezieht sich klar nur auf Nr. 2, also Kindergeld bis 25 Jahre.

    Es ist ja auch logisch klar, das das nicht zusammen geht. Wenn man wegen Behinderung weiter Kindergeldanspruch hat, ist die Grundvoraussetzung, das man seinen Lebensunterhalt nicht selber verdienen kann. Somit muss zwingend das Einkommen einberechnet werden, und das nach Maßstäben der Grundsicherung.
    Geändert von Larina (24.04.20 um 21:10 Uhr)

  6. #6
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    Standard AW: Kindergeld für volljähriges Kind in der Ausbildung

    Dazu würde ich mir dann noch das Thema Rechtsansprüch durch langsame Behördenmühlen anschauen. Wenn die KK, der medizinische Dienst was hinauszögert, dann darf das nicht zu eurem Nachteil sein. Es müsste sogar ein Urteil dazu in der Urteilsdatenbank zu finden sein.

  7. #7
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    Standard AW: Kindergeld für volljähriges Kind in der Ausbildung

    @Janne1: Danke! - Das kommt noch dazu, aber im Moment muss ich wohl mit dem weitermachen, was ich habe. Unendlich langsam arbeitet übrigens nur das Sozialamt / Schwerbehindertenrecht, nicht KK oder MdK.

    Larina: diese Dienstanweisung Kindergeld, darauf hat mich schon mal jemand hingewiesen. Aber ich finde sie nicht im Netz. Hast du evtl. einen Link dazu?

    Zusätzlich plustert sich die Familienkasse aus meiner Sicht unheimlich auf: Sie hat vor Gericht auf Kostenerstattung durch mich einen Antrag gestellt. Das empfinde ich als Drohgebärde! Wie soll ich denn überprüfen, ob die Familienkasse Recht hat, wenn sie erst "Hü" und dann "Hott" sagt und mir nicht nachvollziehbare Fachausdrücke an den Kopf wirft
    Es blieb mir ja nur das Rechtsmittel der Klage vor dem Finanzgericht.

    Naja, es wäre nicht der erste Kübel Mist, der dieses Jahr über meinem Haupt ausgeschüttet wird......aber vielleicht habe ich ja doch diese eine Sonderregelung auf meiner Seite.Hoffentlich sehen das auch die Richter so. Allerdings bekommt Junior eine recht hohen monatlichen Obolus...who knows....

  8. #8
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    Standard AW: Kindergeld für volljähriges Kind in der Ausbildung

    Früher gab es da eine Höchstgrenze bei der Ausbildungsvergütung. Ob es das jetzt noch gibt weiß ich nicht. Allerdings konnte der Azubi auch auf einen Teil seiner Vergütung verzichten wenn das für ihn vorteilhafter war. Da müsstest du auch mal schauen.

  9. #9
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    Standard AW: Kindergeld für volljähriges Kind in der Ausbildung

    Ja gerne - aber wo schauen? Entschuldige, aber ich bin in diesem Thema nicht firm.

  10. #10
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    Standard AW: Kindergeld für volljähriges Kind in der Ausbildung

    Bei mir ist das auch schon länger her...

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