Der Wechsel in die
Festanstellung ist die einfachste Möglichkeit für Selbstständige, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Der Verdienst im neuen Job muss
mehr als 450 Euro monatlich betragen, aber unter der
Entgeltgrenze von 62.550 Euro (Stand: 2020) liegen.
Die selbstständige Tätigkeit müssen Sie dafür nicht aufgeben, Sie können sie, wenn gewünscht, im Nebenberuf weiter ausüben. Die abhängige Beschäftigung muss allerdings der Hauptberuf sein. Das bedeutet: Sie muss den Hauptteil Ihrer Einnahmen und Arbeitszeit ausmachen.
Als Anhaltspunkte gelten eine Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche und ein Bruttoeinkommen von mehr als der
halben Bezugsgröße für die Sozialversicherung, derzeit 1.592,50 Euro in den alten und 1.505 Euro in den neuen Bundesländern (Stand: 2020). Die
Krankenkassen prüfen, ob eine echte abhängige Beschäftigung vorliegt: Es reicht also nicht aus, sich nur zum Schein bei Verwandten anstellen zu lassen.