Achja, noch eine Frage:
Kann ich durch den Widerspruch auch wieder runtergestuft werden? Oder bleibt der festgestellte GdB 30 dann mindestens sicher?
Achja, noch eine Frage:
Kann ich durch den Widerspruch auch wieder runtergestuft werden? Oder bleibt der festgestellte GdB 30 dann mindestens sicher?
Donnas Glauben in allen Ehren, aber im Grunde kann eine Überprüfung des Widerspruchs auch eine niedrigere Einstufung zur Folge haben. Dass es selten vorkommt, heißt ja nicht, dass es nicht doch passieren kann.
Das Ganze ist jetzt über 2 Monate her, hat sich was Neues ergeben?
Hoffentlich hat sich dein Widerspruch gelohnt.
Hallo Braunbär,
danke für die Nachfrage... bisher habe ich noch keine Antwort auf den Widerspruch bekommen.
Du hast recht, die Einstufung könnte rein theoretisch auch niedriger werden. Ich warte jetzt einfach ab, was passiert.
LG
krokus
Braunbär bist Du schon bei der VDK. Falls nicht würde ich dort einen Termin machen und mich zu dem Thema beraten lassen und auch den Widerspruch über die VDK einleiten.