Ihr Lieben,
wie ihr wahrsch. wisst, habe ich seit Jahren Depressionen, bin in psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung deswegen.
Ich hatte vor 16 jahren nach einer Krise inkl. Psychiatrie + Tagesklinik einen GdB von 50 zugestanden bekommen. Der war befristet bis - ich glaube, 2009. Danach wurde ich runtergestuft auf GdB 30. war auch ok, ich war die nächsten Jahre relativ stabil.
Nun geht es mir seit 2,5 Jahren wieder schlechter inkl. der 2 Nervenzusammenbrüche letztes Jahr.
Ich habe einen Antrag auf Wieder-Hochstufung auf GdB 50 gestellt. Und das halt wirklich nicht aus Jux und Dollerei. Allein die 5 Tage mehr urlaub im Jahr wären für mich schon hilfreich.
Der Antrag wurde abgelehnt, ich habe Widerspruch eingelegt. Jetzt wurde meine Akte zur Bezirksregierung nach Münster geschickt. Was wohl nur heisst, dass die da nochmal drüber gucken und dann wird sowieso wieder abgelehnt.
Ich habe schon ziemliche Einschränkungen im Alltag und habe diese auch konkret benannt. Mein Psychiater hat dies in seiner Stellungnahme bestätigt.
Lange Rede, kurzer Sinn: Macht es Sinn, mit dem VdK (dessen Mitglied ich noch nicht bin) gegen die (mit Sicherheit erfolgende) Ablehnung zu klagen oder ist das vergebene Liebesmüh?
Was muss man denn an Einschränkungen haben, um als Schwebehindert zu gelten?
Ich kenne Leute, die aufgrund jahre- oder jahrzehntelang vorangegangener Erkrankung einen Mindest-GdB von 50 haben, aber wirklich topfit durch die Gegend springen.
irgendwie verstehe ich das nicht....
Danke
Aurora