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Thema: Schwerbehindertengrad

  1. #1
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    Standard Schwerbehindertengrad

    Hallo,

    mir wurden aufgrund der Hashimoto 20 % Schwerbehindert zugestanden.

    Könntet ihr mir bitte mitteilen, welche Vor- bzw. Nachteile es hat, dies bei einem künftigen Arbeitgeber bzw. evtl. auch bei der Agentur für Arbeit anzugeben?

    Bisher habe ich das nie erwähnt ...

    Danke und liebe Grüße

    Mia

  2. #2
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Sugarhashi
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    Standard AW: Schwerbehindertengrad

    Hi Mia,

    wenn ich mich nicht irre, ist ein GdB von 20 im Arbeitsleben ohne irgendwelche Vor- oder Nachteile. Ab 30 könntest Du eine Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung beantragen, was zumindest einige Vorteile mit sich bringen könnte.
    Schwerbehindert ist man erst ab GdB 50. Dann interessiert es u. U. einen zukünftigen Arbeitgeber wegen der Besetzung der Stellen in der Firma.

    LG,

    sugarhashi

  3. #3
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Aurorasutra
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    Standard AW: Schwerbehindertengrad

    Zitat Zitat von Sugarhashi Beitrag anzeigen
    Hi Mia,

    wenn ich mich nicht irre, ist ein GdB von 20 im Arbeitsleben ohne irgendwelche Vor- oder Nachteile. Ab 30 könntest Du eine Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung beantragen, was zumindest einige Vorteile mit sich bringen könnte.
    Schwerbehindert ist man erst ab GdB 50. Dann interessiert es u. U. einen zukünftigen Arbeitgeber wegen der Besetzung der Stellen in der Firma.

    LG,

    sugarhashi
    richtig. Leider sind 20 GdB allein für sich nichts.

    wenn aber später noch andere Erkrankungen/Beschwerden hinzukommen, wird das immerhin dazugerechnet.

  4. #4
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Katzenmuddi
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    Standard AW: Schwerbehindertengrad

    Ab 50% hast Du besonderen Kündigungsschutz und der Arbeitgeber spart die Pauschale für das "Nichteinstellen von Behinderten". Ich glaube pro Jahr und nicht eingestellter Person sind das ca. 1.500EUR.

  5. #5
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Aurorasutra
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    Standard AW: Schwerbehindertengrad

    Zitat Zitat von Katzenmuddi Beitrag anzeigen
    Ab 50% hast Du besonderen Kündigungsschutz und der Arbeitgeber spart die Pauschale für das "Nichteinstellen von Behinderten". Ich glaube pro Jahr und nicht eingestellter Person sind das ca. 1.500EUR.
    und du hast 5 Tage mehr Urlaub - das ist das, was ich für mich so wichtig fände bei meinem Kampf um die 50 GdB, den ich wohl leider verlieren werden - aber immerhin habe ich es versucht.

  6. #6
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Katzenmuddi
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    Standard AW: Schwerbehindertengrad

    Stimmt! Mein Mann überlegt auch seinen Arbeitgeber über die Schwerbehinderung zu unterrichten, wir sind da noch unschlüssig. Gibt ja auch private Dinge, die der AG nicht wissen muss. Der Ausweis ist auch nur für eine bestimmte Zeit begrenzt - zumindest bei einer Krebserkrankung, wenn kein Rückfall passiert.

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