Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 40

Thema: Wiedereingliederung in der 6. Krankheitswoche

  1. #11
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Aurorasutra
    Registriert seit
    29.07.06
    Ort
    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt
    Beiträge
    7.077

    Standard AW: Wiedereingliederung in der 6. Krankheitswoche

    Zitat Zitat von nicht-noch-einmal Beitrag anzeigen
    Die Info meiner Krankenkasse:

    Nächste Woche ist meine 6.Krankheitswoche, d.h.ich bekomme noch normalers Gehalt (Lohnfortzahlung). Erst ab der 7. Krankheitswoche gibt es Krankengeld.
    Der Arbeitgeber bekommt prozentual (jenachdem wie er sich bei der U1 eingestuft hat) die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erstattet. Dies gilt nur für Kleinunternehmen was für meine Firma zutrifft.
    Ah, das kenne ich so nicht. Ich kenne nur das nur so, dass man weiter krankgeschrieben ist und während der Widdereingliderung Krankengeld bezieht (dementsprechend auch weiter krankgeschrieben sein muss, klar)

  2. #12
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von stuppsi
    Registriert seit
    28.06.07
    Ort
    Bayern *
    Beiträge
    11.528

    Standard AW: Wiedereingliederung in der 6. Krankheitswoche

    Man kann auch mit 2 Stunden oder 3 Stunden wiedereingliedern. Wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht ist er selber Schuld. Denn lieber eine Kraft 2 oder 3 Stunden täglich als wieder ganz weg. Die Wochen in denen man verkürzt arbeitet kann man normalerweise auch ausdehnen. Bei uns wird das gerne gefördert lange auszudehnen. Aber wenn jemand während der Wiedereingliederung dauernd ganz zuhause bleibt kann auch der Arbeitgeber die Wiedereingliederung einseitig beenden.
    In dieser Zeit ist man weiterhin krank geschrieben. Klar. Auf 5 Stunden von 0 finde ich schon etwas viel. Auch wenn Du eine sitzende Tätigkeit hast.

  3. #13
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Schlomis Muddi
    Registriert seit
    10.05.18
    Ort
    Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab (M. Aurel)
    Beiträge
    1.518

    Standard AW: Wiedereingliederung in der 6. Krankheitswoche

    Ja, man ist weiterhin krankgeschrieben und kann keinen Urlaub nehmen. So kam es, dass ich meinen damaligen Sommerurlaub erst im November bekam - ich war abends fix und fertig, und aus organisatorischen Gründen gabs den Urlaub erst drei Monate später, weil ich ja zur vorgesehenen Zeit mit dem Hamburger Modell krankgeschrieben

    Und man darf auf keinen Schon-Arbeitsplatz gesetzt werden; also beispielsweise Post sortieren statt Tätigkeit als Dachdecker.

    Nach damaliger Auskunft meiner Krankenkasse (vor etwa 10 Jahren), sind die 2 Stunden Wiedereingliederung nur für die Extremfälle, wie Schlaganfall oder nach Krebsbehandlung, gedacht, wo die Betroffenen schon mit der Anfahrt kämpfen.
    Geändert von Schlomis Muddi (18.01.19 um 22:52 Uhr)

  4. #14
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von nicht-noch-einmal
    Registriert seit
    20.09.11
    Ort
    Nordhessen
    Beiträge
    1.267

    Standard AW: Wiedereingliederung in der 6. Krankheitswoche

    Die Anfahrt mit 35km ist für mich schlimmer als das Arbeiten.
    Gestern stand ich auf dem Weg zum Arzt 25 Minuten im Stau mit Stop and Go. Da bin ich schon mit dem Kupplung treten an meine Grenze gestoßen. Zum Glück ist hier ziemlich selten Stau.

  5. #15
    Benutzer mit vielen Beiträgen
    Registriert seit
    25.04.12
    Ort
    Ein Forum lebt von der öffentlichen Diskussion! Daher PN's nur für Privates!
    Beiträge
    17.009

    Standard AW: Wiedereingliederung in der 6. Krankheitswoche

    Zitat Zitat von nicht-noch-einmal Beitrag anzeigen
    Die Anfahrt mit 35km ist für mich schlimmer als das Arbeiten.
    Gestern stand ich auf dem Weg zum Arzt 25 Minuten im Stau mit Stop and Go. Da bin ich schon mit dem Kupplung treten an meine Grenze gestoßen. Zum Glück ist hier ziemlich selten Stau.
    Ja, Autofahren kann ätzend sein... Hier ist es anders, morgens Stau, viele die auf der Mittelspur tuckern und dann am Autobahnkreuz dann die rechte Spur nur per Vollbrems-Eingrätsch-Manöver finden... Einfach gefährlich... LKWs die trotz Überholverbot auf der Mittelspur eine Schlange hinter sich herschleifen... Dann die, die das Handy während der Fahrt quälen ... die ganze Bandbreite halt.

  6. #16
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von stuppsi
    Registriert seit
    28.06.07
    Ort
    Bayern *
    Beiträge
    11.528

    Standard AW: Wiedereingliederung in der 6. Krankheitswoche

    Zitat Zitat von Schlomis Muddi Beitrag anzeigen
    Ja, man ist weiterhin krankgeschrieben und kann keinen Urlaub nehmen. So kam es, dass ich meinen damaligen Sommerurlaub erst im November bekam - ich war abends fix und fertig, und aus organisatorischen Gründen gabs den Urlaub erst drei Monate später, weil ich ja zur vorgesehenen Zeit mit dem Hamburger Modell krankgeschrieben

    Und man darf auf keinen Schon-Arbeitsplatz gesetzt werden; also beispielsweise Post sortieren statt Tätigkeit als Dachdecker.

    Nach damaliger Auskunft meiner Krankenkasse (vor etwa 10 Jahren), sind die 2 Stunden Wiedereingliederung nur für die Extremfälle, wie Schlaganfall oder nach Krebsbehandlung, gedacht, wo die Betroffenen schon mit der Anfahrt kämpfen.
    Also bei uns mit Sicherheit nicht. Keiner hatte je einen Schlaganfall oder Krebs. Nahezu alle fangen mit 2 St an und sind bei verschiedenen Krankenkassen. Letztendlich ist das doch die Einschätzung des behandelnden Arztes und nicht der KK.

  7. #17
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von nicht-noch-einmal
    Registriert seit
    20.09.11
    Ort
    Nordhessen
    Beiträge
    1.267

    Standard AW: Wiedereingliederung in der 6. Krankheitswoche

    In der Firma meines Mannes gibt es Schonarbeit.

    Heute habe ich meinen ersten Achtstundentag...und gerade Mittagspause. Am liebsten würde ich jetzt nach Hause gehen. Statt dessen habe ich ein paar Dehnungsübungen gemacht und gleich geht es weiter bis 16.30 Uhr.

    Ich habe die letzte Woche für Umsonst gearbeitet. Nach 42 Tagen kommt man ins Krankengeld, und da bin ich letzte Woche reingerutscht, d.h. mir wird eine Woche vom Lohn abgezogen, gearbeitet habe ich aber trotzdem täglich 5 Stunden. Wann dann das Krankengeld kommt ist eine gute Frage, das wird wohl eine ganze Weile dauern.

    LG Helga

  8. #18
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Aurorasutra
    Registriert seit
    29.07.06
    Ort
    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt
    Beiträge
    7.077

    Standard AW: Wiedereingliederung in der 6. Krankheitswoche

    Zitat Zitat von nicht-noch-einmal Beitrag anzeigen

    Ich habe die letzte Woche für Umsonst gearbeitet. Nach 42 Tagen kommt man ins Krankengeld, und da bin ich letzte Woche reingerutscht, d.h. mir wird eine Woche vom Lohn abgezogen, gearbeitet habe ich aber trotzdem täglich 5 Stunden. Wann dann das Krankengeld kommt ist eine gute Frage, das wird wohl eine ganze Weile dauern.

    LG Helga
    ja genau - das meinte ich letztens. Das Krankengeld kommt auch nicht einfach, soweit ich weiss. Du musst dir vom Arzt eine Bescheinigung holen und die dann bei der KK einreichen.
    Das schnellstmöglich am besten.

  9. #19
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von stuppsi
    Registriert seit
    28.06.07
    Ort
    Bayern *
    Beiträge
    11.528

    Standard AW: Wiedereingliederung in der 6. Krankheitswoche

    Das Krankengeld musst du doch wöchentl oder 2 wöchentl rückwirkend beantragen bei deiner KK. Vorher eine Bescheinigung vom Arzt und dann Ausfüllen. Normalerweise schickt die KK so Formulare zu oder du mußt anrufen das weiß ich nicht mehr genau.s

  10. #20
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von nicht-noch-einmal
    Registriert seit
    20.09.11
    Ort
    Nordhessen
    Beiträge
    1.267

    Standard AW: Wiedereingliederung in der 6. Krankheitswoche

    Die Formulare habe ich mit der Mitarbeiterin der KK vor Ort ausgefüllt. Den Wiedereingliederungsschein vom Arzt hatte ich ausgefüllt und unterschrieben dabei.
    Mal sehen wie lange es mit dem Geld dauert.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •