Bei meinem letzten Besuch beim privatärztlichen Endokrinologen verwies er auf eine notwendige Knochendichtemessung wegen der langjährigen Prednisoloneinnahme. Daher bat ich meine kassenärztliche Hausärztin um eine Überweisung zum Radiologen. Vorher klärte ich die Kostenübernahme mit meiner Krankenkasse ab, die diese zusagte.
Beim Termin beim Radiologen wurde die kassenärztliche Behandlung abgelehnt, da eine Kostenübernahme nur alle fünf Jahre übernommen würde. Die letzte Knochendichtemessung erfolgte vor 4 1/2 Jahre mit der Diagnose Osteopenie. In der Radiologischen Praxis erfuhr ich, dass die Untersuchung nur mit Privatrechnung durchgeführt wird. Mein Hinweis, dass die Kostenübernahme mit der Krankenkasse abgeklärt und zugesagt wurde, war nicht relevant. Die Abrechnung der Radiologie erfolge nur mit der Kassenärztlichen Vereinigung und nicht mit der Gesetzlichen Krankenkasse.
Nachdem ich die Privatrechnung (ohne Arztbesprechung) von 34,98 Euro bezahlte, konnte die Knochendichtemessung durchgeführt werden. Ich hätte natürlich auch wieder nach Hause gehen können.
Bei dem Gespräch mit der KK erfolgte dieser Hinweis nicht:
Bei wem wird sie als Kassenleistung durchgeführt?
Die Knochendichtemessung darf nur mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie) durchgeführt werden. Vertragsärzte, die über ein entsprechendes DXA-Gerät verfügen und zusätzlich eine Abrechnungsgenehmigung ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung besitzen, können die Untersuchung durchführen und zu Lasten der GKV abrechnen. BARMER Versicherte können sich in jeder unserer rund 400 Geschäftsstellen oder telefonisch unter 0800 333 1010 informieren, welche Arztpraxen in ihrer Nähe eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung besitzen.
https://www.osd-ev.org/osteoporose/k...assenleistung/