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Thema: Frage zu Krankengeldbezug nach 6 Wochen

  1. #1
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Aurorasutra
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    Standard Frage zu Krankengeldbezug nach 6 Wochen

    Hey ihr Lieben,

    leider geht es mir nicht besser (für die, die meinen Thread über "Freunde" kennen) - ich habe versucht, wieder arbeiten zu gehen, bin aber nach 1,5 Wochen wieder zusammengebrochen und nun für 3 Wochen krankgeschrieben.

    Soweit ich weiss, kommt man in den Krankengeldbezug nach 6 Wochen derselben Diagnose.

    Nun meine Frage:

    Bei meinem 1. Zusammenbruch war ich beim Hausarzt - dieser schrieb mich krank mit der Diagnose F45.9G
    (somatoforme Störung - nicht weiter bezeichnet)

    (20.08. - 29.08. + 30.08. - 07.09.)

    Danach hatte ich Urlaub und war arbeiten.

    Die 2. AU - diesmal vom Psychiater lautet nun auf Diagnose F32.1G (mittelgradige depressive Episode)
    (04.10. - 30.10.)

    Sehe ich das richtig, dass dies 2 unterschiedliche Diagnosen sind (trotz gleicher Ursache - aber das weiss die Krankenkasse ja nicht) und dass ich mir erstmal keine Sorgen machen muss, in den Krankengeldbezug zu kommen, selbst, wenn meine jetzige AU nochmal verlängert wird?

    Wäre dankbar, falls sich da jemand mit auskennt und was dazu sagen kann!

    P.S.: Achja, was passiert, wenn man die AU-Kopie nicht zur Krankenkasse sendet? Nicht, dass ich das vorhabe - mich interessiert nur die Konsequenz.

    Und wer initiiert den Krankengeldbezug? Mein Arbeitgeber? Die Krankenkasse?

    Aurora

  2. #2
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    Standard AW: Frage zu Krankengeldbezug nach 6 Wochen

    Hallo,

    zu den Diagnosen kannst Du hier lesen unter Entgeltfortzahlung .

    Demnach ist entscheidend, wie die Krankenkasse es sieht, ob die Diagnosen im Zusammenhang stehen. Notfalls würde ich da mal Rücksprache halten oder einfach abwarten. Hatte es selbst einmal, wo die Ursache eigentlich in allen Fällen gleich war, aber die Diagnostik generell komplett anders. Stellte sich aber erst im nachhinein heraus.

    Die Initiierung sollte eigentlich von der Krankenkasse ausgehen. Nur die kann genau wissen, wann Du aus der Entgeltfortzahlung fällst.

    Bezüglich der Kopie: diese ist wichtig für die Abrechnung des Arztes mit der Krankenkasse. Ist wie Buchhaltung: ohne Beleg keine Zahlung oder so (vereinfacht ausgedrückt). Auch ist dies wichtig im Falle der Entgeltfortzahlung: so sieht die Krankenkasse schneller und genauer den Zeitraum. So hat mir das damals meine erklärt, als ich es mal vergessen hatte.

    Gab da m.E. auch einen Passus, das der Arzt dies der KK zusenden sollte. Dies wird aber in den meisten Fällen von den Ärzten auf die Patienten übertragen wg. der hohen Portokosten. So kommt es halt vor, das es Praxen gibt, die selbst an die KK schicken und andere wiederum nicht.

  3. #3
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    Standard AW: Frage zu Krankengeldbezug nach 6 Wochen

    Bei den meisten Kassen geht das mitlerweile online

  4. #4
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    Standard AW: Frage zu Krankengeldbezug nach 6 Wochen

    Zitat Zitat von Aurorasutra Beitrag anzeigen
    P.S.: Achja, was passiert, wenn man die AU-Kopie nicht zur Krankenkasse sendet? Nicht, dass ich das vorhabe - mich interessiert nur die Konsequenz.
    Aurora
    Dann bekommst du kein Krankengeld.

  5. #5
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von c.schnuffelblau
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    Standard AW: Frage zu Krankengeldbezug nach 6 Wochen

    Hi Aurora,
    ich hatte mal in der Vergangenheit alle Diagnosen der letzten Jahre bei der KK angefordert und war erstaunt, welche Diagnosen die hatten. Ganz andere als damals angebeben von den Ärzten.
    Genau kann ich das nicht mehr benennen, aber ich habe als Erinnerung abgespeichert, daß das, was ein Arzt rufschreibt, nicht zwingend das sein muß, was die sich notieren dazu.
    Am besten man notiert sich immer die Diagnose die der Arzt auf den gelben Schein geschrieben hat.
    Liebe Grüße, Christiane

  6. #6
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von stuppsi
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    Standard AW: Frage zu Krankengeldbezug nach 6 Wochen

    Du meinst den Durchschlag den du an die KK geben musst? Dann passiert gar nichts. Du kannst dir eine Liste der Diagnosen und AU bei deinem Arzt ausdrucken lassen und einreichen. Zumindest war das bei der BEK kein Problem. Da hatte aber mein Arbeitgeber unterstellt ich wäre 6 Wochen wegen der gleichen Sache erkrankt, was aber nicht stimmte.

  7. #7
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Aurorasutra
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    Standard AW: Frage zu Krankengeldbezug nach 6 Wochen

    ich danke euch!

    Also lasse ich mich mal überraschen. Ich will nämlich keine schlafenden Hunde wecken, indem ich nachfrage. Auch nicht bei meinem Arbeitgeber.

    Gilt das eigentlich auch für den Nebenjob, den ich habe? Also sollte ich in den Krankengeldbezug kommen, zahlt die Kasse auch Krankengeld für diesen Job?
    Fiel mir gerade erst ein, die Frage

  8. #8
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Aurorasutra
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    Standard AW: Frage zu Krankengeldbezug nach 6 Wochen

    Zitat Zitat von Myrrdin Beitrag anzeigen


    Gab da m.E. auch einen Passus, das der Arzt dies der KK zusenden sollte. Dies wird aber in den meisten Fällen von den Ärzten auf die Patienten übertragen wg. der hohen Portokosten. So kommt es halt vor, das es Praxen gibt, die selbst an die KK schicken und andere wiederum nicht.
    ach, das ist ja interessant. Ist jetzt seit kurzem der 2. Arzt, der das nicht (mehr) macht. Sonst haben die die Kopie immer an die KK gesendet...

    Aber das ist ja auch mein kleinstes Problem gerade

    Ich danke euch! Wie immer kann man auf euch zählen!

    Aurora

  9. #9
    Benutzer mit vielen Beiträgen Avatar von Katzenmuddi
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    Standard AW: Frage zu Krankengeldbezug nach 6 Wochen

    Sag mal, glaubst Du denn, dass das mit etwas Krankschreiben getan ist? Mittelgradige Depression ist ja kein Schnupfen. Was hältst Du denn davon, wenn DU schon mal schaust, ob Du irgendwo zur Kur kannst?

    Ein Freund von mir ist nach Jahren des Leidens endlich in eine Klinik gegangen. Ich habe gerade mit ihm telefoniert, er ist erst seit 2 Wochen da und er war so positiv, dass es da in Ordnung kommt. Meinte aber auch, dass er noch weitere 6 Wochen dort bleiben wird.

    Niemand muss sich quälen! Nimmst Du denn Medikamente?

  10. #10
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    Standard AW: Frage zu Krankengeldbezug nach 6 Wochen

    Zitat Zitat von Aurorasutra Beitrag anzeigen

    Gilt das eigentlich auch für den Nebenjob, den ich habe? Also sollte ich in den Krankengeldbezug kommen, zahlt die Kasse auch Krankengeld für diesen Job?
    Fiel mir gerade erst ein, die Frage
    Bei einem Nebenjob bis 450 € gibt es nur die 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Krankenkasse zahlt kein Krankengeld. Erst ab 451 € ist dies der Fall.

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