Hey ihr Lieben,
leider geht es mir nicht besser (für die, die meinen Thread über "Freunde" kennen) - ich habe versucht, wieder arbeiten zu gehen, bin aber nach 1,5 Wochen wieder zusammengebrochen und nun für 3 Wochen krankgeschrieben.
Soweit ich weiss, kommt man in den Krankengeldbezug nach 6 Wochen derselben Diagnose.
Nun meine Frage:
Bei meinem 1. Zusammenbruch war ich beim Hausarzt - dieser schrieb mich krank mit der Diagnose F45.9G
(somatoforme Störung - nicht weiter bezeichnet)
(20.08. - 29.08. + 30.08. - 07.09.)
Danach hatte ich Urlaub und war arbeiten.
Die 2. AU - diesmal vom Psychiater lautet nun auf Diagnose F32.1G (mittelgradige depressive Episode)
(04.10. - 30.10.)
Sehe ich das richtig, dass dies 2 unterschiedliche Diagnosen sind (trotz gleicher Ursache - aber das weiss die Krankenkasse ja nicht) und dass ich mir erstmal keine Sorgen machen muss, in den Krankengeldbezug zu kommen, selbst, wenn meine jetzige AU nochmal verlängert wird?
Wäre dankbar, falls sich da jemand mit auskennt und was dazu sagen kann!
P.S.: Achja, was passiert, wenn man die AU-Kopie nicht zur Krankenkasse sendet? Nicht, dass ich das vorhabe - mich interessiert nur die Konsequenz.
Und wer initiiert den Krankengeldbezug? Mein Arbeitgeber? Die Krankenkasse?
Aurora