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Thema: Minderjähriger verursacht Unfall. Wer haftet?

  1. #11
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    Standard AW: Minderjähriger verursacht Unfall. Wer haftet?

    Zitat:
    Plötzlich bekommen wir einen Brief von der Polizei, die ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer eingeleitet hat und zwar wegen des
    - Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
    - Kennzeichenmissbrauch
    - fahrlässiger Körperverletzung (wohl auf den Beifahrer bezogen)
    - fahren ohne Fahrerlaubnis


    Dass der 14 Jährige schuldig ist, daran besteht ja überhaupt kein Zweifel, das steht auch in dem Polizeibrief. Das Problem ist aber, dass kein Geld vorhanden ist und der 14 Jährige zunächst einmal nichts zahlen kann.

    Eine Rechtsschutzversicherung würde natürlich die Anwaltskosten übernehmen.

  2. #12
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    Standard AW: Minderjähriger verursacht Unfall. Wer haftet?

    Zitat Zitat von London Beitrag anzeigen
    Zitat:
    Plötzlich bekommen wir einen Brief von der Polizei, die ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer eingeleitet hat und zwar wegen des
    - Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
    - Kennzeichenmissbrauch
    - fahrlässiger Körperverletzung (wohl auf den Beifahrer bezogen)
    - fahren ohne Fahrerlaubnis


    Dass der 14 Jährige schuldig ist, daran besteht ja überhaupt kein Zweifel, das steht auch in dem Polizeibrief. Das Problem ist aber, dass kein Geld vorhanden ist und der 14 Jährige zunächst einmal nichts zahlen kann.

    Eine Rechtsschutzversicherung würde natürlich die Anwaltskosten übernehmen.
    ja, es kann einem passieren, auf dem schaden sitzen zu bleiben: wenn der verursacher weder eine haftpflicht hat noch geld. mancher hat aber in seiner eigenen versicherung eine forderungsausfallklausel mit drin, die würde helfen. oder dies :https://www.das.de/de/rechtsportal/v...pferhilfe.aspx
    bloß ohne anwalt würde ich gar keine chancen sehen. schuld ist der bube schon. und wenn er nicht geistig eingeschränkt ist, ist er mit 14 jahren auch schuldfähig. ob er zivilrechtlich haftbar ist, ist wieder eine andere frage. da muss individuell geklärt werden, wie reif das früchtchen denn so ist. ich denke allerdings schon, wer ein kennzeichen anschrauben kann, ist erwachsen genug, oder?
    man kann julies eltern nur die rechtsschutzversicherung wünschen. aber wenn nicht, gibts zur not wenigstens die verkehrsopferhilfe. vielleicht sind die eltern des früchtchens ja auch gar nicht so mittellos, wie man befürchten muss.
    Geändert von Larina (26.08.18 um 19:18 Uhr)

  3. #13
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    Standard AW: Minderjähriger verursacht Unfall. Wer haftet?

    hallo julie,
    hat mich grade selber interessiert: soweit ich lese, übernimmt die verkehrsopferhilfe im falle einer fehlenden haftpflicht des unfallschuldigen auch die anwaltskosten! also ich denke, deine eltern sollten zunächst beim anwalt einen beratungstermin machen, den würde ich zur not erstmal privat finanzieren. denn der kann ihnen genau sagen, wer zahlen würde. aber wie wollt ihr allein klären, ob der burschi haftet oder seine eltern, und das dann rechtlich durchsetzen...

  4. #14
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    Standard AW: Minderjähriger verursacht Unfall. Wer haftet?

    Meine Eltern haben Anspruch auf Beratungshilfe, das wäre dann schon mal erledigt.


    Wir werden sehen, ich halte euch auf dem Laufenden.

  5. #15
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    Standard AW: Minderjähriger verursacht Unfall. Wer haftet?

    Ich würde hier auch prüfen lassen (durch Anwalt) ob nicht schon ähnliche Vergehen und Straftaten vorhanden sind. In meinen Augen sind die Eltern (des Unfallverursachers) bedingt haftbar...

  6. #16
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    Standard AW: Minderjähriger verursacht Unfall. Wer haftet?

    Ich würde mir deswegen jetzt auch nicht so große Sorgen machen. Das ist es wirklich nicht Wert.
    Da die Gegenpartei anscheinend jede Erziehung und auch Respekt missen lässt, würde ich einfach alles einen Rechtsanwalt übergeben. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann diese dann hier auch die aufkommenden Kosten übernehmen.

  7. #17
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    Standard AW: Minderjähriger verursacht Unfall. Wer haftet?

    Als ich in einer Einrichtung garbeitet hatte, hatte ich öfter Sozialstündler da. Auch 14-jährige, die sowas angestellt hatten. Hier mussten sie Sozialstunden ableisten und je nach Vergehen noch am Verkehrsunterricht bzw. einer Belehrung teilnehmen. Ich hoffe, da wird ähnliches geurteilt. versicherungstechnisch weiss ich nicht, wie es ausgeht, da bin ich Laie.

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