
Zitat von
London
Zitat:
Plötzlich bekommen wir einen Brief von der Polizei, die ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer eingeleitet hat und zwar wegen des
- Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- Kennzeichenmissbrauch
- fahrlässiger Körperverletzung (wohl auf den Beifahrer bezogen)
- fahren ohne Fahrerlaubnis
Dass der 14 Jährige schuldig ist, daran besteht ja überhaupt kein Zweifel, das steht auch in dem Polizeibrief. Das Problem ist aber, dass kein Geld vorhanden ist und der 14 Jährige zunächst einmal nichts zahlen kann.
Eine Rechtsschutzversicherung würde natürlich die Anwaltskosten übernehmen.