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Thema: zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD?

  1. #1
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    Standard zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD?

    Liebe Gemeinde, ich hoffe, hier kennt sich jemand ein bisschen damit aus ....

    Ich habe seit langem eine CMD-Problematik. Bruxismus, übelste Nacken- und Kiefermuskulatur-Verspannungen, Tinnitus und nicht zuletzt kaputte / degenerierte Kiefergelenke. Dazu gibt es einen MRT-Befund.

    Die letzten Jahre haben gezeigt: Wenn ich einigermaßen regelmäßig (MINDESTENS alle 2 Wochen) KG oder manuelle Therapie bekomme, lassen sich die Beschwerden aushalten.

    Jetzt darf allerdings die Kiefergelenks-Ambulanz der Uniklinik, die das anstandslos verschrieben hat, keine Verordnungen mehr ausstellen („eine Ambulanz darf keine Physiotherapie verschreiben“). Also hab ich mir ne niedergelassene Kieferorthopädin gesucht, die mir aber nur in großen Abständen ne Verordnung ausstellen kann (damit es keine Folgeverordnung ist oder so?). Das ist für meine Problematik viel zu wenig, wie ich gerade bemerke. Ich könnte vor Schmerzen die Wände raufgehen

    Eine Freundin mit Kiefergelenks-Arthrose sagt, sie hat einfach mit der Kasse telefoniert und bekommt seitdem die im Betreff genannte z.V. außerhalb des Regelfalls. Meine Orthopädin sagt aber, dass das bei CMD nicht sehr erfolgversprechend ist.

    Weiß eine(r) von euch mehr?
    Gibt es eine Chance, mit CMD eine Verordnung außerhalb des Regelfalls zu bekommen?
    Und wenn ja, wie bereite ich mich am besten auf so einen Anruf bei der Kasse vor, um meine Chancen zu verbessern?

    Dankeschön!

  2. #2
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    Standard AW: zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD?

    Klar kannst Du Rezepte außerhalb des Regelfalles bekommen, wenn Dein Zahnarzt mitmacht. Ich glaube die wenigsten wissen das bisher, weil sich ja die Gesetze kürzlich verändert haben.
    https://www.gkv-spitzenverband.de/kr...regelfalls.jsp
    Vielleicht gehört Deine KK zu denen, die auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet, dann hättest Du es einfacher?
    Jetzt kommt es aber darauf an, mit welcher Facharzt-Fraktion Du sprichst und genau das hat vermutlich auch dazu geführt, dass Deine Orthopädin gesagt hat, dass es keine Aussicht auf Erfolg hätte. Für die Allgemeinärzte und Fachärzte hat sie nämlich recht!
    Nicht jedoch für die Zahnärzte, da diese eine andere Verordnung haben als die Hausärzte. Dies bezieht sich dort immer auf eine "Dauerverordnung" für die es klare festgeschriebene Diagnosen gibt, die man haben muss, sonst kommt man da nicht rein. Beim Zahnarzt ist so etwas ähnliches eben die Verordnung außerhalb des Regelfalles, aber ohne festgeschriebene Diagnosen! Das ist also anders.
    Eine Kieferorthopädin darf meines Wissens nach nichts mehr ausstellen, wenn die Behandlung abgeschlossen ist. Das war bei mir nach der kieferorthopädischen Zahnkorrektur. Verschreiben dürfte sie aber genauso wie der Zahnarzt. Nur weiß sie um die Besonderheit der Verordnung außerhalb des Regelfalles? Vermutlich eher nicht! Das ganze ist immer noch zu neu und ehe sie was falsch machen, verschreiben sie lieber gar nichts.
    Also ich würde bei Deiner KK anrufen und nach der Möglichkeit außerhalb des Regelfalles bei einem Zahnarztrezept fragen. Und dann wird Dir die freundliche Dame mitteilen, ob Du das Rezept zur Genehmigung bei ihr einreichen musst, oder nicht. Deine Diagnose oder Deine Beschwerden braucht sie dazu nicht. Eine andere Facharztrichtung kannst Du vergessen, da sind die Bestimmungen so, dass Kiefergelenksprobleme keine Diagnose darstellen mit der man eine Dauerverordnung bekommt.
    LG

  3. #3
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    Standard AW: zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD?

    Hi Amarillis, danke für die fixe Antwort

    Damit ich das richtig verstehe:

    Ich brauche keine eindeutige Diagnose?? Ernsthaft? Wenn ich den Weg über den Zahnarzt gehe? Aber der Zahnarzt muss dann die Diagnose auf dem Rezept angeben, nehme ich an? Da wirds dann wieder schwierig ... Zahnärzte diagnostizieren ja kein CMD? Wie kann er dann das passende Rezept ausstellen?


    Zitat Zitat von Amarillis Beitrag anzeigen
    Eine Kieferorthopädin darf meines Wissens nach nichts mehr ausstellen, wenn die Behandlung abgeschlossen ist. Das war bei mir nach der kieferorthopädischen Zahnkorrektur. Verschreiben dürfte sie aber genauso wie der Zahnarzt.
    Den Absatz versteh ich nicht (sorry ). Könnte sie genauso uneingeschränkt verschreiben wie der Zahnarzt - oder nicht?

    Danke auch für den Link, den hatte ich auch schon gefunden. Ja, meine Kasse verzichtet im Regelfall auf Genehmigungen.

  4. #4
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    Standard AW: zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD?

    Ich hatte auch starke Probleme, wie Nacken- und Kiefermuskulatur-Verspannungen und Tinnitus (dieser ließ mich zuletzt, da ich verschiedene Töne hatte und diese auch noch sehr laut waren zum Schluß, keine Nacht mehr schlafen).

    Seit die eine Aufbissschiene mit Microcontroller und Biofeedback trage ist die ganze Angelegenheit für mich Geschichte. Den Tinnitus höre ich nicht mehr und ich wache morgens wunderbar erholt und ohne Schmerzen auf.

    Wenn du mehr über die Aufbissschiene wissen willst, einfach mal Bruxane googeln.
    Geändert von Karin J. (07.02.18 um 13:09 Uhr)

  5. #5
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    Standard AW: zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD?

    Den Absatz versteh ich nicht
    Na wenn Du nur wegen eines Rezeptes zum Kieferorthopäden gehen würdest, ohne sonst in Behandlung dort zu sein.

    Ja, meine Kasse verzichtet im Regelfall auf Genehmigungen.
    Dann wirst Du auch kein Problem bekommen!

    Also hab ich mir ne niedergelassene Kieferorthopädin gesucht, die mir aber nur in großen Abständen ne Verordnung ausstellen kann (damit es keine Folgeverordnung ist oder so?).
    Damit bezieht sie sich auf die Verordnung im Regelfall! Ob sie von der Regelung außerhalb des Regelfalles weiß, oder nichts wissen möchte, weiß ich nicht. Ihr Budget wird halt durch Deine vielen Rezepte weniger...
    Als es die neue Heilmittelverordung noch nicht gab, gab es für Zahnärzte und Kieferorthopäden kein Buget. Sie konnten im Grunde unbegrenzt Rezepte ausstellen. Mein damaliger Kieferorthopäde hatte sich aber auf den Standpunkt gestellt, er stellt für jeden seiner Patienten maximal ein Rezept pro Jahr aus, Punkt. Davon ließ er sich auch erstmal nicht abbringen. Erst ein Anruf bei meiner KK hat ihn überzeugt, aber nur bis zum Ende der Behandlung. Danach habe ich dann von meinem Hauszahnarzt weitere Rezepte bekommen, und das dann völlig ohne Probleme. Es gab ja auch damals eigentlich keines, aber man kann sich auch eines machen...

    Mit der neuen Heilmittelverordnung für Zahnärzte hatte ich dann aber wieder ein Problem. Zum Glück, hat sich mein Zahnarzt dann doch noch überzeugen lassen, dass er die Rezepte eben nun außerhalb des Regelfalles ausstellen kann und er keine Problem mit der KK bekommt und vielleicht irgendwelche Beträge zurückzahlen muss. Es besteht ganz viel Unsicherheit zu diesem Thema! Keiner möchte was falsch machen, und keiner möchte natürlich am Ende auf seinem Geld sitzen bleiben.

    Es muss auf dem Rezept vom Zahnarzt natürlich eine Diagnose drauf stehen und ich habe aktuell hier ein neues Rezept liegen, daher kann ich es Dir sagen. Es gibt zwei Spalten, wo etwas reingeschrieben werden muss. Das wichtige ist das mit der Diagnose. Hier steht bei mir etwas von Muskelverspannungsstörungen, verkürzungen elastischer und kontraktieler Strukturen; Wiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit bei CMD.
    Die medizinische Begründung gehört auch ausgefüllt, aber hier steht nur das, was früher immer auf den Rezepten stand: craniomandibuläre Dysfunktion bei beidseitiger Myoarthrophie.

    Neu ist, dass man nicht mehr KG und MT zusammen haben kann. Es kann nur eines von beidem auf dem Rezept stehen!
    Was ich bisher noch nicht abschließend herausgefunden habe, ist die mögliche Anzahl der Verordungsmenge. Meine KK meinte mal zur Dauerverordnung müsste der Zahnarzt alle 12 Wochen mal nachsehen. Von daher wäre die Menge so zu bemessen. Ob das tatsächlich auch für die Zahnarztverordungen gilt, müsstest Du mal rausfinden. Bisher bekomme ich 10 Behandlungen aufgeschrieben und muss halt entsprechend oft ein neues Rezept holen.

    Aber als Fazit für Dich: Du wirst Deine Rezepte bekommen wenn Du einen Zahnarzt hast der sich drauf einlässt. Von Seiten der KK hast Du kein Problem! Ich denke, dass Du Dir keine Sorgen machen musst.
    LG

  6. #6
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    Standard AW: zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD?

    Liebe Amarillis, danke für die ausführliche Beratung

    Also Fazit: Ich telefoniere zuallererst mit meiner Krankenkasse und erkundige mich nach der Möglichkeit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls. Hole mir quasi das OK. Damit belatschere ich dann meine Zahnärztin und nehme für die ein altes Rezept als Vorlage mit.

    Richtig?

    Zusatzfrage: Sollte ich bei der Kasse nochmal nachfragen, ob das Rezept explizit vom Zahnarzt kommen sollte? Oder ob es auch der Kieferorthopäde sein kann? Ich bin mir nämlich sicher, dass meine ZÄ keinen blassen Dunst von diesen Verordnungen hat und schwer zu überreden sein wird. Dann könnte ich sie mit den Worten der Kasse vielleicht überzeugen ...

    Außerdem hatte ich eh vor, meine Orthopädin nochmal wegen der anderen Schiene anzusprechen (weil die jetzige Murks ist). Dann wäre die Behandlung nicht abgeschlossen, und sie dürfte auch wieder verordnen, richtig? So als zweite Option. Diese Freundin von mir, mit der Arthrose, kriegt ihre Dauerverordnungen ja auch über genau diese Kieferorthopädin.

    Vielen Dank nochmal.

  7. #7
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    Standard AW: zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD?

    Karin J., danke für den Tipp! Klingt traumhaft :D Ich glaube zwar nicht, dass ich mein zehnjähriges Dauerpfeifen nochmal wirklich loswerde, aber ein bisschen runterpegeln würde mich schon ultraglücklich machen.

    Ich verstehe die bruxane-Seite aber nicht ganz ... woher hast du so ein Ding bekommen, wenn die erst ab März erhältlich sind?
    Wie kann das passen, ohne dass es jemand an mein Gebiss angepasst hat?
    Hast du tatsächlich einfach so blind über 100 Euro bezahlt?

    Fragen über Fragen!
    Aber ich bin sehr neugierig!

  8. #8
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    Standard AW: zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD?

    Also Fazit: Ich telefoniere zuallererst mit meiner Krankenkasse und erkundige mich nach der Möglichkeit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls.
    Wenn Du schon weißt, dass Deine KK das Rezept nicht extra genehmigen muss, kannst Du Dir das eigentlich sparen. Auf Nachfrage bei meiner KK sagte die Dame, wenn der Zahnarzt eine Notwendigkeit sieht, dann glauben sie das.

    Ob Zahnarzt oder Kieferorthopäde dürfte vermutlich egal sein, sofern Deine Kieferorthopädin bereit wäre es zu verschreiben. Aber es wäre zu bedenken, dass sie wahrscheinlich nicht so viel Luft in ihrem Budget wie ein Zahnarzt hat, denn sie wird mehr Patienten haben, die Rezepte brauchen. Nachfragen klärt das aber.
    Normalerweise haben die Praxen auch die neuen Regelungen in Textform bekommen. Auch die kassenzahnärztliche Vereinigung hilft weiter und ich habe dort nochmal auf deren Seite geschaut und siehe da:
    http://social.kzvb.de/Zahnaerztliche.../HM-VO_ZAE.pdf
    Auf Seite 6 steht:
    Im Fall einer Verordnung außerhalb des Regelfalles ist die Verordnungsmenge abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine Überprüfung des Behandlungsfortschrittes durch den Vertragszahnarzt innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen
    nach der Verordnung gewährleistet ist (siehe § 7 Abs. 1 Satz 4
    HeilM-RL ZÄ).
    Auf Seite 9:
    Im Falle einer Verordnung außerhalb des Regelfalles ist die Verordnungsmenge in den Feldern ⑩und ⑪abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass die Behandlung einen Zeitraum von bis zu 12 Wochen umfasst und eine zahnärztliche Untersuchung gewährleistet ist (siehe § 7 Abs. 1 Satz 4 HeilM-RL ZÄ).
    Lies Dir das Ganze mal durch. Da steht tatsächlich alles was Du wissen musst. Notfalls kannst Du Dir das ja auch ausdrucken und mitnehmen. Aber im Zweifel darf der Zahnarzt auch dort anrufen. So sagte mir meine KK. Die sind dafür ja da, dass sie ihre Zahnärzte beraten und unterstützen.
    LG
    Geändert von Amarillis (08.02.18 um 22:03 Uhr)

  9. #9
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    Standard AW: zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD?

    @Sekretaerin
    An sich ist so eine zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD kein Problem, der ZA-Kieferorthopäde muss halt "Verordnung ausserhalb des Regelfalls" ankreuzen und unter "Medizinische Begründung bei Verordnung ausserhalb des Regelfalls" es mit ein paar Sätzen sachlich begründen.
    Zahnärztliche Heilmittelverordnung unterliegt so viel ich weiß derzeit nicht dem Budget des ZA-Kieferorthopäden.
    Wie von Amarillis schon angedeutet, liegt derzeit oft die Problematik darin, dass nach der Umstellung im Juli 2017 auf die neue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte viele ZA-Praxen nicht über das nötige Wissen und nötige Verordnungsformulare etc. verfügen.

    @Karin J.
    Schön zu lesen, dass es Dir so hilft, das wünscht sich sicherlich jeder der mit der Kiefermuskulatur Probleme hat.
    Sehe ich es richtig, dass eine solche angepasste Aufbissschiene über 600 Eur, kostet und die Kosten nicht von der KK übernommen werden?
    Bin mit einer normalen einfachen Aufbissschiene nachts nicht klar gekommen, da als Fremdkörper sehr störend. Wenn es hier auch der Fall sein wird dann sind faktisch auf einem Schlag über 600 Euro futsch und die Aufbissschiene kann ich ja sicherlich nicht zurückgeben etc. ? Wie kann ich das vorher raufinden, ob ich mit dieser klar komme?
    Geändert von Natur (08.02.18 um 22:22 Uhr)

  10. #10
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    Standard AW: zahnärztliche Verordnung außerhalb des Regelfalls bei CMD?

    Zahnärztliche Heilmittelverordnung unterliegt so viel ich weiß derzeit nicht dem Budget des ZA-Kieferorthopäden.
    Den Satz verstehe ich nicht. Die Zahnärzte haben seit Juli 2017 ein Budget, was vorher nicht der Fall war und sie unterliegen der neuen Heilmittelverordnung. Ob auch die Verordnungen außerhalb des Regelfalles das Budget belasten wäre allerhöchstens noch die Frage. Dazu weiß ich nichts aber ich nehme an, dass sie zum Budget dazu zählen.
    Wäre aber froh, wenn jemand etwas anders lautendes wüsste.
    LG

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