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Gibt es hier Steuerberater oder Steuerexperten unter euch????
Habe Probleme mit der Steuererklärung 2015 bzw. dem zuständigen Finanzamt, was meine außergewöhnliche Belastung (Arztkosten, Diagnostik bzgl. Kinderwunsch) wohl soweit gekürzt hat, sodass ich von einer Erstattung nun eine Nachzahlung gefordert wird.
Den Bescheid selbst habe ich noch nicht in den Händen.
Hat hier jemand Erfahrungen zwecks Kürzung des o.g. bzw. Widerspruch und Erfolgsaussichten?
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AW: Gibt es hier Steuerberater oder Steuerexperten unter euch????
Dazu gibt es sogar ein Aktenzeichen:https://www.buhl.de/steuernsparen/ku...indert-steuer/
Also direkt Widerspruch einlegen wenn der Steuerbescheid kommt.
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AW: Gibt es hier Steuerberater oder Steuerexperten unter euch????
Hallo Janne:
Wir hatten bislang nur 1 IVF bzw. kam es aufgrund Fehlbefruchtung nicht zum Transfer.
Aber dann habe ich viel Diagnostik angestoßen, die ich auch selbst zahlen musste.
Verschreibungsfreie Medis kann man ja auch ansetzen bei der Steuer, oder?
Und was ist mit Beratung (da war ich in einem ganzheitlichen Zentrum zwecks neuen Ansätzen)? Und dort hatte ich auch eine Art Fruchtbarkeitsmassage machen lassen.
Massagen müssen glaub verordnet werden, oder sehe ich das falsch?
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AW: Gibt es hier Steuerberater oder Steuerexperten unter euch????
Nur, wenn man ein Rezept dazu hat.
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AW: Gibt es hier Steuerberater oder Steuerexperten unter euch????
Alle Arztkosten können angesetzt werden, auch die Fahrt zu den Ärzten. Beerdigungskosten gehören ebenfalls zu den aussergewöhnlichen Belastungen.
Nur müssen alle diese Kosten deine zumuntbare Eigenbelastung übersteigen, sonst gibt es vom Finanzamt nichts.
https://www.vlh.de/familie-leben/kin...-absetzen.html
Lg Helga
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AW: Gibt es hier Steuerberater oder Steuerexperten unter euch????
Hallo Feuerfisch,
auch wenn keine außergew. Belastungen anerkannt werden würde, kann sich daraus keine Nachzahlung ergeben.
Deine Nachzahlung muß einen anderen Grund haben.
Es ist so:
Jeden Monat zahlst Du von Deinem Gehalt Lohnsteuer, was im Grunde eine Vorrauszahlung ist. Wenn Du nun Deine Steuererklärung einreichst und in dieser Werbungskosten, Sonderausgaben (z.B. Versicherungen) und außergew. Belastungen ansetzt, wird Dein Jahreseinkommen verringert. Die darauf errechnete Einkommensteuer ist nun die "Lohnsteuer", die Du tatsächlich im dem Jahr hättest zahlen müssen. So ist die Differenz von der neu errechneten Einkommensteuer und der gezahlten Lohnsteuer dein Erstattungsbetrag.
Ich hoffe, dass ich es verständlich erklärt habe.
Bei der außergew. Belastung gibt es immer eine zumutbare Belastung, abhängig vom Familienstand und Kinder. Der Prozentsatz wird auf Deinem Einkommen angewendet, um die zumutbare Belastung zu errechnern. Nur der Betrag, der Deine zumutbare Belastung übersteigt, kann dann Dein Einkommen verringern.
Hier ein Link, wo Du dies nachlesen kannst:
http://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/
Ich hoffe, Du kommst so weiter.
LG
Chrisma
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AW: Gibt es hier Steuerberater oder Steuerexperten unter euch????
Ich habe zur Berechnung ein Steuerprogramm verwendet. Da es günstiger war, haben mein Mann und ich getrennt veranlagt.
Ich habe alle Rechnungen (Massage, ohne Rezept///alle Diagnostik etc.) übersendet; ohne jegliche Erklärung....dass es sich um KinderwunschDiagnostik handelt.
Aber Nachzahlungen kommen doch durchaus zustande. Ich habe außer den Arztkosten kaum was einzureichen, was sich
positiv an eine Anrechnung auswirken könnte (Entfernung zur Arbeit 6 km einfach usw.).
Ich habe den Steuerbescheid noch nicht. Wenn ich näheres weiß melde ich mich gleich.
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AW: Gibt es hier Steuerberater oder Steuerexperten unter euch????
Ich habe nun endlich den Steuerbescheid erhalten.
Hatte um die 4300€ außergewöhnliche Belastung angegeben.
Im Bescheid sind 1380€ aufgeführt.
Wie die Sachbearbeiterin auf diese Summe kommt, steht nirgends.
Muss im Steuerbescheid explizit aufgeführt sein, was und warum gekürzt wurde bei außergewöhnlicher Belastung?
Sonst hab ich ja gar keinen Anhaltspunkt zwecks Widerspruch?!?
Kann jemand helfen? Danke
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AW: Gibt es hier Steuerberater oder Steuerexperten unter euch????
Hallo,
Im Steuerbescheid stehen am Ende normalerweise Erläuterungen zur Steuererklärung.
Du mußt von Deinem Einkommen die zumutbare Belastung ausrechnen, und das, was diese zumutbare Belastung übersteigt, wird abgezogen.
Beispiel: Einkommen 30.000 Euro / zumutbare Belastung 5 % angesetzte Kosten 3000,- Euro
Rechnung: 5 % v. 30000 Euro = 1500 Euro = zumutbare Belastung
3000 Euro gezahlt abzügl. 1500,- Euro zumutbare Belastung = 1500 Euro können vom Einkommen abgezogen werden
Also hängt dieses mit der Höhe deines Einkommens zusammen und mit Deinem Familienstand. Vielleicht beträgt Deine zumutbare Belastung ja 2920 Euro. Dann wäre alles anerkannt worden.
Ansonsten einfach mal bei der Sachbearbeiterin anrufen, normalerweise sind die dort auch ganz nett und erklären einem
was nicht anerkannt wurde.
LG
Chrisma
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AW: Gibt es hier Steuerberater oder Steuerexperten unter euch????
Meine zumutbare Belastung beträgt 901€.
Eingereicht wurden 4300€. Diese wurden auf 1338€ gekürzt. Somit 437€ über der Grenze.
Geändert von feuerfisch (06.01.17 um 15:56 Uhr)
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