Zum Glück nehme ich 112, das gibt es nur von Hexal und Euthyrox, also kann der Arzt nur das richtige aufschreiben
Aus Idem hin oder her
Zum Glück nehme ich 112, das gibt es nur von Hexal und Euthyrox, also kann der Arzt nur das richtige aufschreiben
Aus Idem hin oder her
Hallo Donna!
Was genau hast du denn noch nicht verstanden?Ich habe (fast) alles verstanden und nachvollzogen.
Muss dich nicht stören, Donna. Er muss das (und auch noch diverse andere Medikamente) aufgrund seiner schweren Erkrankung schon ... hm, überleg ... fast 10 Jahre nehmen. Also nicht "von nun auf jetzt".Was mich nun aber stört, ist, dass dein Mann von nun auf jetzt Valsartan nehmen soll.
Von nun auf jetzt war Anfang des Jahres halt nur die Umstellung von CoDiovan von Novartis auf Valsartan comp. von TAD. Letzeres ist ein Generikum von CoDiovan und enthält genau dieselben Wirkstoffe wie CoDiovan, nämlich 80 mg Valsartan + 12,5 mg Hydrochlorothiazid. Herstellerwechsel kann zwar auch bei dem Medikament Probleme machen wegen anderer Tablettenhilfsstoffe und dadurch verursachten Unterschieden bei Wirkung/Verträglichkeit, war bei meinem Mann aber zum Glück nicht, er verträgt das Valsartan comp. genauso gut wie CoDiovan.
Für euch mag es keine Wahl sein. Für meinen Mann lag die Wahl aber nur zwischen entweder Blutdruck mit Medikamente runterkriegen oder aber terminales Nierenversagen/Dialyse. Da wählte er, wie du dir vielleicht vorstellen kannst, doch lieber die Medikamente ...OK, ist zuzahlungsfrei, für mich und meinen Mann aber echt keine Wahl.
Da die Änderung der Festpreisregelung meines Wissens nur reine T4-Präparate betrifft, aber nicht Kombipräparate mit T4+T3, dürfte sich bei Prothyrid und Novothyral von der Zuzahlung her nichts geändert haben.Weißt du auch etwas über Prothyrid?
Ich nehme momentan das und bin über die Zuzahlung interessiert.
Liebe Grüße und auch dir und deinem Mann frohe Weihnachten
Jutta
Jutta, dir und deinem Mann wünsche ich schöne Weihnachten!
@ Donna: Jeder Versicherter zahlt zunächst 2 Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen. Dies ist seine Belastungsgrenze. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt diese Belastungsgrenze lediglich 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Wird diese Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht, besteht die Möglichkeit, für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit zu werden.Also keine Angst vor der Rente , die Befreiung gilt dann für beide Eheleute.
Hallo Jutta,
ja korrekt - Novo und Prothyrid hatten grundsätzlich nur die reine Rezeptgebühr (ich nehm ja beides und Euthyrox dazu)
Musste noch nie was zuzahlen bei diesen - nur bei Euthyrox.
Ein schönes WeihnachtenDir und deinem Mann und viel Gesundheit im nächsten Jahr!
lg
Karin
was gibt es da nicht zu verstehen?
ich habe schon xfach die packung von winthrop beim rezept schreiben/abholen mitgenommen und vorgezeigt und gesagt, das ich immer das hatte.. die haben es aber nie geschafft, winthrop aufzuschreiben. aber ich bin ohne probleme in die apo gegangen, habe dem apotheker gesagt, ich hatte immer das von winthrop und habe das auch bekommen, egal ob henning oder hexal oder sonst ein kikifitz auf dem rezept stand.
jetzt geht das für mich nicht mehr, weil jetzt 100% das auf dem rezept draufstehen muss, was ich haben will. ich kann nicht mehr zum apotheker sagen, ich will das von firma winthrop, weil das hatte ich bis jetzt immer. der apotheker ist dazu verpflichtet, das präparat von firma x herauszugeben, was auf dem rezept steht.
die apothekerin meinte noch, es gäbe die möglichkeit, das man lt ohne hersteller aufschreibt, nur die dosierung, aber keine ahnung, ob das auch klappt. ich hab jetzt als patient mehr arbeit und mühen, weil ich den schwestern erklären muss, das sie genau das von firma x aufschreiben müssen (auf dem letzten rezept stand bei mir henning und hexal drauf, totaler irrsinn)
Dann soll doch der Apotheker mal in der Arztpraxis anrufen. Das machen sie bei Medis meines Lebensgefährten auch immer. Weil der auf so vieles allergisch ist.
Ich weiß ja nicht, was andere so gelernt haben, habe jetzt aber extra nochmal in meinen Unterlagen nachgesehen:
Der Arzneimittelname (Zusammensetzung aus Wirkstoff und geschütztem Warennahme) musste schon immer auf dem Rezept mit drauf stehen, samt Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße....
Und auf meinen Rezepten stand immer alles drauf, so wie oben geschrieben, egal von welchem A ausgehändigt (zB L-Thyroxin Henning 50 mg Tbl. N3). Das Problem anfangs war auch hier das "aut idem" und damals wusste ich es auch noch nicht.
Und nochmal zum besseren Verständnisses des "aut idem", da haben wohl so manche ihre Probleme, dass zu verstehen bzw. wird es auch ein wenig falsch dargestellt (egal ob es jetzt für Lt weg fällt oder nicht).
"aut idem" heißt so viel wie "oder das selbe" bzw. "oder ein Gleiches".
Wird das "aut idem"-Feld nicht durchgestrichen, sondern im Ursprungszustand belassen, dann darf das Medikament durch ein anderes ersetzt werden, der Wirkstoff muss aber der selbe bleiben (Bsp. ASS <-> Aspirin) und dadurch entstand auch das Chaos, so nenne ich es jetzt mal, mit den Rabattverträgen und die Verpflichtung der Apotheker, dass genannte Mittel, durch ein günstigeres zu ersetzen.
Wird das "aut idem"-Feld durchgestrichen (sozusagen "angekreuzt" aber eigentlich wird es dadurch durchgestrichen), muss das Präparat ausgegeben werden, was auf dem Rezept steht, da darf es dann auch keine Diskussionen geben, da hier der Apotheker dazu verpflichtet ist, dieses auszugeben, da ja dadurch gesagt wird, er darf nicht "oder das selbe" bekommen, sondern exakt dieses.
Haben wohl auch manche bei uns verlernt (egal ob AH/MFA oder A) und einigen wird es wohl auch egal sein, ob es durchgestrichen ist oder nicht....
Hier die die Wirkstoffe, die jetzt aufgenommen worden sind, neben L-Thyroxin und auch hier wird nochmal die "aut idem"-Regelung und auf die Verpflichtung der Apotheker eingegangen:
https://www.g-ba.de/institution/pres...teilungen/554/Folgende Wirkstoffe in der jeweils genannten Darreichungsform nahm der G-BA in den neuen Teil B der Anlage VII seiner Arzneimittel-Richtlinie auf:
die bei Herzerkrankungen eingesetzten Wirkstoffe Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin (Tabletten),
die Immunsuppressiva Tacrolimus (Hartkapseln) und Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen),
das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium (Tabletten) und Levothyroxin Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination – Tabletten) sowie
das Antiepileptikum Phenytoin (Tabletten).
lg Mari
Hallo zusammen,
ich war auch ganz erstaunt, als mein Apotheker mir diese neue Regelung mitteilte. Allerdings wurde mir eines nicht ganz klar:
Mein Arzt hat mir immer das Präparat aufgeschrieben, das meine Kasse bezahlt. Am Anfang war es auch genau das, was ich (nach mehreren nicht so tollen Wechseln) am besten vertrage. Nachdem der Rabattvertrag sich irgendwann änderte, hatte ich ein kleines Problem - der Arzt durfte mir das Präparat nicht aufschreiben. In der Apotheke konnte ich aber dann "mein" Präparat beziehen - als Selbstzahler. Die etwa 15 € ist mir das wert.
Wenn es jetzt heißt, die Apotheke darf nur noch genau das Präparat ausgeben, das der Arzt notiert - ist dann die Geschichte mit den Rabattverträgen hinfällig? Oder bin ich am Ende die Dumme, weil ich dann - auch als Selbstzahler - "mein" Präparat nicht mehr bekomme???
LG Jenny
der arzt muss bzw musste wie bieher, soweit ich das weiß, das präparat aufschreiben, was der aktuelle rabatvertrag eben gerade vorsieht. mit aut idem konnte man dann in der apotheke jedoch fragen, ob einem das präparat xyz gegeben werden kann, da man dies eben am besten verträgt bzw darauf eingestellt ist. meist war das für den apotheker auch kein problem, dies dann dennoch über die kasse abzurechnen.
wie ich das jetzt verstehe bzw sehe ist, dass der arzt, genauso wie vorher eben das aktuelle nach rabattvertrag gültige LT aufschreibt, der apotheker eben aber jetzt immer nur noch das herausgeben darf, da er sonst probleme mit der KK bekommt bezüglich abrechnung. kann mich aber auch irren und bin offen für korrekturen![]()